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Nachgefragt bei AOK-Direktor Frank Dünisch: Pflegestärkungsgesetz II – was ändert sich?

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SCHWEINFURT / MAIN-RHÖN – Rund 2,8 Millionen Pflegebedürftige in Deutschland erhalten derzeit Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung. Im Bereich der AOK Schweinfurt sind es aktuell etwa 7.000 AOK-Versicherte.

Für sie gilt ab nächstem Jahr das sogenannte Pflegestärkungs-gesetz II. Welche Änderungen auf Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zukommen und was sie beachten müssen, erklärt Frank Dünisch, AOK-Direktor in Schweinfurt für die Region Main-Rhön.

Herr Dünisch, immer wieder hört man vom neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, was hat es damit auf sich?
Frank Dünisch: Die bisherige Auslegung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs gilt seit Jahren als überholt, da sie einseitig auf körperliche Gebrechen eines pflegebedürftigen Menschen ausgerichtet ist. Hilfen für Menschen mit Demenz oder psychischen Erkrankungen waren ausgeklammert. Das ändert sich jetzt. Menschen mit demenziellen Erkrankungen werden den körperlich eingeschränkten Pflegebedürftigen gleichge-stellt.

Frank Dünisch AOKWas sind Pflegegrade?
Auch der Gradmesser, wer wie viel pflegerische Unterstützung braucht, wandelt sich. Statt drei Pflegestufen gibt es zukünftig fünf Pflegegrade. Es zählt nicht mehr der in Minuten gemessene Pflegebedarf für die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit. Zukünftig ist entscheidend, wie stark der Pflegebedürftige in seiner Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Im Vordergrund steht, was der Betroffene noch alleine tun kann und wobei er unterstützt werden muss.

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Was müssen der Pflegebedürftige beziehungs-weise seine Angehörigen beachten?
Wer bereits pflegebedürftig ist und Leistungen aus der Pflegeversicherung bezieht, wird automatisch in die neuen Pflegegrade übergeleitet. Es ist kein neuer Antrag notwendig, sofern sich der Pflegeaufwand nicht verändert hat. Damit vermeiden wir unnötigen Aufwand für unsere Versicherten. Wir informieren jeden Pflegebedürftigen noch in diesem Jahr, in welchem Pflegegrad er sich zukünftig befindet.

Gibt es Nachteile für Pflegebedürftige durch die Neuregelung?
Nein. Alle, die bereits Leistungen der Pflegekasse erhalten, bekommen diese weiterhin mindestens im gleichen Umfang. Bei den meisten Betroffenen führt die Überleitung in die neuen Pflegegrade zu höhe-ren Leistungen als heute. Für Pflegebedürftige in vollstationärer Pflege wird sich der Eigenanteil nicht erhöhen.

Herr Dünisch, Vielen Dank für das Interview.



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