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Der Schweinfurter Rechtsanwalt Christopher Richter ist Ansprechpartner für die Kolping-Diözesen

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KÖLN / SCHWEINFURT – Im Rahmen der diesjährigen Kolping-Bundesversammlung in Köln wurde die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR) und dem Kolpingwerk Deutschland erneuert.

Als ein wichtiger neuer Baustein steht jedem Kolping-Diözesanverband nun ein Rechtsanwalt aus dem BKR als Ansprechpartner zur Verfügung (www.bkr-netzwerk.de). Für die Kolping-Diözesen Würzburg und Bamberg ist dies nun der aus Schweinfurt stammende Rechtsanwalt Christopher Richter (Foto), LL.M.Eur, der seit Mai diesen Jahres auch die bundesweite Kontaktgruppe „Kolping“ beim BKR leitet.

christopher-richterKolpingsmitglieder erhalten bei den Kolping-Kooperationsanwälten des BKR eine kostengünstige Erstberatung für 50 Euro brutto.

Rechtsanwalt Richter ist seit 2005 Mitglied in der Kolpingsfamilie Schweinfurt und seit mehreren Jahren u.a. als Elferrat bei der Schwarzen Elf aktiv. Seinen beruflichen Tätigkeitsschwerpunkt hat der Würzburger Anwalt mit Zweigniederlassung in Schweinfurt im Sozial- und Mietrecht, insbesondere im Pflegerecht (http://www.anwaltskanzlei-wue.de/, Tel.: 0931/47085337, richter@anwaltskanzlei-wue.de). Er ist verheiratet und gehört der Schweinfurter Pfarrei St. Peter & Paul an.

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Mehr über dem Autor hier: http://anwaltskanzlei-wue.de/pages/rechtsanwaelte/christopher-richter.php



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