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Geldauflage für den Personalamtsleiter, kein Verfahren gegen OB Remelé: Staatsanwaltschaft schließt Ermittlungen in Sachen Stadtwerke ab

SCHWEINFURT – Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Schweinfurt gegen den Oberbürgermeister und den früheren Personalamtsleiter der Stadt Schweinfurt im Zusammenhang mit der Besetzung des Geschäftsführerpostens bei den Stadtwerken Schweinfurt im Jahr 2011/2012 sind abgeschlossen.

Wie die Ermittlungen ergaben, erfolgte die Vorauswahl der Bewerber durch den Personalamtsleiter der Stadt Schweinfurt. Diese Tätigkeit führte er mit Einverständnis des Oberbürgermeisters als Nebentätigkeit aus, für die letztlich von den Stadtwerken rund 7.500,– € an den Personalamtsleiter überwiesen wurden. Tatsächlich hätte die Bewerberauswahl im Rahmen des Hauptamts ohne zusätzliche Zahlung erfolgen müssen.

Nach Durchführung umfangreicher Ermittlungen und Vernehmung der Beschuldigten wurde das Verfahren gegen den Oberbürgermeister eingestellt, weil kein hinreichender Tatverdacht für eine Untreuehandlung besteht. Das Verfahren gegen den Personalamtsleiter wurde vorläufig gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt.



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