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BSZ Neubau: OB und Landrat unterzeichnen Vertrag für Grundstücke in der Geschwister-Scholl-Straße

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SCHWEINFURT STADT UND LANDKREIS – Landrat Florian Töpper und Oberbürgermeister Sebastian Remelé haben am 8. Mai 2017 das Ankaufsrecht des Landkreises für städtische Grundstücke an der Geschwister-Scholl-Straße unterzeichnet. Der Landkreis benötigt die Grundstücke für den geplanten Neubau des Beruflichen Schulzentrums Alfons Goppel (BSZ).

Im Dezember hatte der Kreistag des Landkreises Schweinfurt das Bauvorhaben einstimmig verabschiedet. „Mit der heutigen Unterzeichnung ist ein weiterer wichtiger Schritt für die Umsetzung dieses für den Landkreis allein schon aufgrund der Investitionssumme von insgesamt rund 50 Millionen Euro historischen Projekts getan. Es freut mich, dass der Landkreis mit der Stadt Schweinfurt eine kooperative Partnerin an der Seite hat, die unsere Neubaupläne unterstützt“, sagt Landrat Töpper.

Dies unterstreicht auch Oberbürgermeister Remelé: „Stadt und Landkreis sind zwar zwei getrennte Gebietskörperschaften, aber natürlich verstehen wir uns als eine Region. Gerade und vor allem wenn in die Bildung investiert wird, ist es für die Stadt eine Selbstverständlichkeit hier unser Möglichstes zu tun, damit dieses Projekt erfolgreich umgesetzt werden kann.“

Mit der Unterzeichnung erhält der Landkreis von der Stadt Schweinfurt das Ankaufsrecht für städtische Grundstücke in direkter Nachbarschaft des BSZ. Der Zuerwerb wurde vertraglich auf maximal 20.000 Quadratmeter begrenzt. Die exakt benötigte Größe hängt von der letztendlichen Entwurfsgestaltung des Berufsschulneubaus ab. Baubeginn soll voraussichtlich Anfang 2020 sein, die Fertigstelllung ist für 2022 geplant.

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Im Moment wird die Fläche (Gesamtgrundstück ca. 70.000 Quadratmeter) zwischen dem BSZ und der privaten Montessori-Schule mit Kinderhaus an der Geschwister-Scholl-Straße landwirtschaftlich genutzt.

Im Bild von links: Oberbürgermeister Sebastian Remelé und Landrat Florian Töpper unterzeichnen bei Notar Dr. Martin Dörnhöfer den Vertrag für das Ankaufsrecht.
(Foto: LRA SW, Baumann)



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