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Regierung von Unterfranken bewilligt der Stadt Schweinfurt einen Zuschuss in Höhe von 170.700 Euro für die Schaffung von 5 Mietwohnungen Am Oberen Wall

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UNTERFRANKEN / SCHWEINFURT – Die Regierung von Unterfranken hat der Stadt Schweinfurt einen Zuschuss in Höhe von 170.700 Euro für die Erstellung von 5 Mietwohnungen Am Oberen Wall im Kommunalen Förderprogramm zur Schaffung von Mietwohnraum in Bayern bewilligt.

Das ehemals gewerblich genutzte Gebäude wurde von der Stadt erworben und erhält im Zuge der Baumaßnahme u.a. eine barrierefreie Wohneinheit im Erdgeschoss. Aufgrund der unterschiedlichen Wohnungsgrößen kann bezahlbarer Wohnraum für verschiedene Nutzer stadtnah angeboten werden. Die veranschlagten Gesamtkosten der Maßnahme betragen 569.180 Euro und sind in dieser Höhe auch zuwendungsfähig. Die Fördersumme entspricht einem Fördersatz von 30 Prozent. Die Zuwendung wird aus dem vom Bayerischen Landtag beschlossenen Haushalt des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr bereitgestellt.

Mit dem kommunalen Wohnraumförderungsprogramm (KommWFP), der zweiten Säule des Wohnungspakts Bayern, unterstützt der Freistaat Bayern zusammen mit der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) bayerische Gemeinden dabei, selbst preisgünstigen Wohnraum zu schaffen. Gefördert werden in dem Vierjahresprogramm (2016–2019) der Neu-, Um- und Ausbau sowie die Modernisierung und der Ersterwerb von Mietwohnungen. Dabei sollen Wohngebäude gefördert werden, die langfristig nutzbar sind und dem Ziel einer geordneten städtebaulichen Entwicklung entsprechen.

Die Förderung besteht aus einem Zuschuss des Freistaat Bayerns in Höhe von bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten sowie optional einem durch den Freistaat Bayern zinsverbilligten Darlehen der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) in Höhe von bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten. Gefördert werden auch vorbereitende Maßnahmen wie Planungen und Gutachten (zum Beispiel Wohnraumkonzepte, Fachgutachten und Wettbewerbe). Für diese Maßnahmen kann ein Zuschuss in Höhe von 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten gewährt werden.

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Weitere Informationen zum kommunalen Wohnraumförderungsprogramm (KommWFP), der zweiten Säule des Wohnungspakts Bayern, finden Interessierte im Internet hier:
http://www.stmi.bayern.de/buw/wohnen/wohnungspakt/wohnraumfoerderung/index.php
https://bayernlabo.de/foerderinstitut/bayerische-kommunalkunden/foerderkredite/kommunales-wohnraumfoerderungsprogramm/?no_cache=1

Foto: Staatsministerium



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