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Fluchtversuch ist gleich zweimal missglückt: Ladendieb verliert Handy und Geldbeutel – fünf Monate Freiheitsstrafe

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SCHWEINFURT – Gleich zweimal ist am Mittwochabend der Fluchtversuch eines mutmaßlichen Ladendiebs missglückt. Zunächst verlor der 22-Jährige sein Handy und später seinen Geldbeute, was ihn jeweils zur Rückkehr zum Ladendetektiv bewegte. Nur einen Tag später wurde der algerische Staatsangehörige im beschleunigten Verfahren zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.

Dem Sachstand nach hatte der Ladendetektiv den 22-Jährigen dabei beobachtet, wie er Waren aus den Verkaufsregalen in seinem Rucksack verstaute. Als der Mann den Supermarkt in der Carl-Benz-Straße ohne zu bezahlen verlassen wollte, wurde er von dem Zeugen angesprochen und ins Kaufhaus-Büro gebeten. Auf dem Weg dorthin sei der Detektiv plötzlich von dem Mann geschubst worden. Der rannte in der Folge davon, ließ allerdings noch in der Filiale seinen Rucksack mit dem mutmaßlichen Diebesgut im Wert von über 150 Euro zurück.

Kurz darauf muss der Flüchtige bemerkt haben, dass er in der Filiale neben dem Rucksack wohl auch sein eigenes Handy verloren hatte. Er kehrte zurück und forderte den Kaufhausdetektiv auf, das Smartphone wieder herauszugeben. Er schubste den Zeugen erneut, entriss ihm im Zuge eines Handgemenges das Handy und machte sich wiederum aus dem Staub. Bei dem Gerangel zog sich der Zeuge eine Handverletzung zu.

Auch dieser Fluchtversuch scheiterte jedoch, da der 22-Jährige diesmal seinen Geldbeutel verlor. Nachdem er auch diesen Verlust bemerkt hatte, kehrte er abermals zurück in den Supermarkt. Er traf etwa gleichzeitig mit einer Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Schweinfurt ein, die zwischenzeitlich alarmiert worden war. Die Beamten nahmen den Tatverdächtigen vorläufig fest und brachten ihn zur Durchführung der polizeilichen Maßnahmen zur Dienststelle.

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Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Schweinfurt verblieb der 22-Jährige in Polizeigewahrsam. Bereits am nächsten Tag fand am Amtsgericht Schweinfurt die Hauptverhandlung statt, in der der Angeklagte wegen Diebstahls, Nötigung und Körperverletzung rechtskräftig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt wurde. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.



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