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Das Kessler Field Süd: Nun wird´s ernst mit dem städtebaulichen Entwurf für Experimentellen Wohnungsbau

SCHWEINFURT – Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Schweinfurt, der sich am Donnerstag, den 15. April, ab 08.00 Uhr das nächste Mal trifft, dürfte im Rathaus die Durchführung eines Wettbewerbes für einen städtebaulichen Entwurf öffentlich beschließen. Es geht um einen Teil des „Grünes Bandes“ – um das Klimaquartier Kessler Field Süd mit Modellvorhaben des Experimentellen Wohnungsbaus,

Im Beschlussvorschlag der Stadt heißt es zunächst zur Sachdarstellung:

Auf Grundlage der vorausgehenden Beschlüsse

 057/2020 Städtebaulicher Entwurf für Kessler Field/Yorktown Village
 435/2020 Landesgartenschau 2026

Hotel
Gaspreis
Muster

erfolgt im Rahmen der Stadtentwicklung Grünes Band/ Korrespondenz zur LGS für den Teilbereich Kessler Field Süd die weitere planerische Entwicklung.

I. Ziel und Vorgehensweise

Nach Aufgabe der militärischen Nutzung soll Kessler Field Süd analog der vorgenannten Beschlussfassung des Stadtrats in ein gemischtes urbanes Gebiet weiterentwickelt werden. Übergeordnetes Planungsziel sind die Ausarbeitung und spätere Umsetzung von Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung im Umgang mit zunehmender Hitze, Trockenheit, Starkregen und Sturm. Diese Maßnahmen sollen sowohl auf der Quartiers- wie auch auf der Objektebene realisiert werden.

Entsprechend erfolgt die Planung mit zwei aufeinander aufbauenden Phasen:
o Phase 1 – vorbereitende Strukturierung des Gesamtquartiers Kessler Field Süd
o Phase 2 – nachfolgende Objektplanungen für Teilbereiche
o Modellvorhaben des Experimentellen Wohnungsbaus (1. Bauabschnitt)
o Weitere Objektplanungen als Konzeptvergaben (Bauabschnitte n.n.).

Phase 1 ist mit Auslobung eines städtebaulichen Wettbewerbs Gegenstand dieser Beschussvorlage. Für die nachfolgende Phase 2 erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt eine separate Beschlussvorlage auf Basis der Ergebnisse aus Phase 1.

II. Auslobung Wettbewerb städtebaulicher Entwurf (Phase 1)

Der Wettbewerbsbereich Kessler Field Süd (ca. 8,2 ha) umfasst die ehemaligen Sportanlagen, im Süden die anliegende Willi-Kaidel-Straße mit den angrenzenden Grünbereichen, im Osten die beiden zu erhaltenden, weitergenutzten Hallen sowie im Westen das abzubrechende Gelände des insolventen Reitvereins.

Die Aufgabe an die Planer beinhaltet das Aufzeigen modellhafter integrativer Lösungen, welche Wohnen, Freiraum, Mobilität sowie die Energie, Wärme- und Wasserversorgung bereits auf Quartiersebene zusammenführen. Im Ergebnis soll eine robuste Grundstruktur entstehen, die in der nachfolgenden Phase 2 mit unterschiedlichsten Gebäudeentwürfen gefüllt werden kann.

Typologie

Für ein angestrebtes stabiles, gemischt genutztes Quartier sollen unterschiedliche Gebäudetypologien mit überwiegend Geschosswohnungsbau entstehen. Zugleich soll durch die Anordnung der Gebäude der Lärmeintrag aus der Umgebung weitestgehend abgemildert werden. Entsprechende konkrete Lösungsansätze werden derzeit in einem Gutachten untersucht und werden Bestandteil der Aufgabenstellung.

Flächenprogramm

Orientierungsgröße BGF aus vorausgegangener Machbarkeitsstudie (ohne Bestand)
30.000 m² gesamt, davon
24.000 m² Wohnen (entspricht 80 %), davon 30 % gefördert, 40 % frei finanziert Miete, 30 % Eigentum
Wohnungsgrößen zwischen 30 m2 und 200 m2
Anzahl der Wohneinheiten ca. 200 – 250.
6.000 m² Gewerbe (entspricht 20 %)
Flächengrößen zwischen 200 m² und 600 m²

Stellplatzschlüssel:

Ein reduzierter Stellplatzschlüssel (Orientierung 0,5 Stellplätze/WE) im Kontext mit geeigneten Mobilitätskonzepten wird angestrebt. Höhere Stellplatzschlüssel können zu weitergehender Versiegelung führen und damit die Zielerreichung „Maßnahmen zur Klimaanpassung“ (konzentrieren sich im Wesentlichen auf Freiflächen) erschweren.

Beteiligung

Dem Modellcharakter der Aufgabenstellung wird mit einer breiten Beteiligung während des gesamten Verfahrens entsprochen:
 Stadtrat der Stadt Schweinfurt mit drei selbstgewählten Mitgliedern
 Geschäftsführer der städtischen Tochtergesellschaften SWG, Stadtwerke
 Fördergeber der RUF (Phase 1) und des StMB (Phase 2)
 Begleitforschung der TU München
 Klimaschutzbeauftragte der Stadt Schweinfurt

Vergabe und weitere Beauftragung

Die geringe Wettbewerbsfläche und der honorarrechtlich definierte Leistungsumfang im städtebaulichen Entwurf bedingen eine sogenannte Unterschwellenvergabe. Der Wettbewerb erfolgt deshalb als Einladungswettbewerb mit sechs ausgewählten, renommierten Büros. Es ist beabsichtigt, den Wettbewerbssieger mit der Ausarbeitung eines städtebaulichen Entwurfs weiter zu beauftragen.

III. Kosten und Termine

Die Gesamtkosten für das Verfahren (ohne weitere Beauftragung) betragen ca. 220.000,- €. Die Maßnahme wird mit Städtebaufördermittel mit einem Prozentsatz von 60 % gefördert. Die Mittel stehen im Haushalt 2021 zur Verfügung. Die Auslobung wird bis Ende 04/21 fertig gestellt und an die Teilnehmer versandt. Das Preisgericht tagt am 22.07.21.

IV. Weiteres Vorgehen

Im Anschluss an Phase 1 erfolgt unmittelbar ab 08/21 die Vorbereitung der Auslobung für das Modellvorhaben im Experimentellen Wohnungsbau (Phase 2). Weiter erfolgt die Planung der öffentlichen Bereiche zur Anbindung der jeweiligen Grundstücke. Übergeordnetes Ziel ist die Einbindung der fertiggestellten Bereiche (Musterwohnungen, Grünanlagen, Mobilitätskonzepte etc.) im Ausstellungsjahr und im Kontext der LGS 2026.

Auswirkungen auf die Umwelt und den Klimawandel:

Nachhaltige Maßnahmen zum Klimaschutz und Klimaanpassung

Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der beschriebenen Vorgehensweise zu.

Weiter heißt es in der Beschlussvorlage:

STÄDTEBAULICHER REALISIERUNGSWETTBEWERB KLIMAQUARTIER SCHWEINFURT

TEIL 1: WETTBEWERBSBEDINGUNGEN

Allgemeine Bedingungen

Anwendung und Anerkennung der RPW 2013
Der Durchführung des Wettbewerbs liegt die RPW 2013 in der vom BMVBS am 31.01.2013 herausgegebenen Fassung zugrunde, soweit in einzelnen Punkten dieser Auslobung nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist. An den Vorbereitungen und an der Auslobung hat die Bayerische Architektenkammer beratend mitgewirkt (§ 2 Abs. 4 RPW; Art.13 Abs. 1 Satz 4 BauKaG); Die Auslobung wurde dort unter der Nr. XXXX/XX.XX. registriert. Die Ausloberin, die Teilnehmer sowie alle am Verfahren Beteiligten erkennen den Inhalt dieser Auslobung als verbindlich an.

Wettbewerbsgegenstand

Gegenstand des Wettbewerbs ist ein städtebaulicher Entwurf für das Klimaquartier auf einem Teilbereich des ehemaligen Kessler Fields in Schweinfurt. Das Wettbewerbsgebiet umfasst eine Fläche von 8,2 ha. Die Wettbewerbsaufgabe ist in Teil 2 und 3 im Einzelnen beschrieben.

Wettbewerbsart

Der Wettbewerb wird ausgelobt als städtebaulicher Realisierungswettbewerb. Das Verfahren wird durchgeführt als Einladungswettbewerb mit insgesamt 6 Teilnehmern. Die Wettbewerbssprache ist deutsch, das Verfahren ist anonym.
Tag der Auslobung: 29.04.2021 (Ausgabe der Unterlagen)

Beteiligte

Ausloberin des Wettbewerbs ist:
Stadt Schweinfurt
Markt 1
97421 Schweinfurt
Ansprechpartner:
Rigo Lang
Stadtentwicklungs- und Hochbauamt
Markt 1
97421 Schweinfurt
Telefon: (0 97 21) 51-4491
Telefax: (0 97 21) 51-4519
Rigo.Lang@Schweinfurt.de

Verfahrensbetreuung:
UmbauStadt PartGmbB
Cranachstraße 12, 99423 Weimar
Ansprechpartner: Vinzenz Dilcher
Fon: 03643 808432
Fax: 03643 808467
E-Mail: dilcher@umbaustadt.de

Wettbewerbsteilnehmer

Zum Wettbewerb eingeladen sind die 6 folgend genannten Teilnehmer:
 Baumschlager Eberle Architekten, Lustenau
 Cityförster architecture and urbanism, Hannover
 Palais Mai, München
 Prosa, Architektur und Stadtplanung, Darmstadt
 Ramboll Studio Dreiseitl, Überlingen
 Stefan Forster Architekten, Frankfurt a.M.

Zur Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe wird den Teilnehmern empfohlen, Landschaftsarchitekten als Berater hinzuzuziehen. Sofern eine Zusammenarbeit erfolgt, ist der/die Landschaftsarchitekt/-in in der Verfassererklärung als Entwurfsverfasser zu benennen.

Teilnahmehindernisse

Liegen in der Person des Teilnehmers Gründe vor, die in § 4 Abs. 2 RPW aufgeführt sind, ist eine Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen.

Preisgericht, Sachverständige und Vorprüfer

Das Preisgericht wurde in folgender Zusammensetzung gebildet und vor der endgültigen Abfassung der Auslobung gehört. Das Preisgericht tagt in nichtöffentlicher Sitzung.

Fachpreisrichter
Ralf Brettin, Architekt, berufsmäßiger Stadtrat, Stadt Schweinfurt
Manfred Grüner, Architekt, LBD Regierung von Unterfranken
Andreas Krauth, Architekt, Berlin
Prof. Sigrun Langner, Landschaftsarchitektin, Weimar
Prof. Christa Reicher, Stadtplanerin und Architektin, Aachen

Stellvertretender Fachpreisrichter
Markus Sauer, Stadtentwicklungsamt Stadt Schweinfurt, (ständig anwesender Stellvertreter)

Sachpreisrichter
Sebastian Remelé, Oberbürgermeister Stadt Schweinfurt
Rüdiger Köhler, Stadtrat, Fraktion CSU
Holger Laschka, Stadtrat, Fraktion B90/DIE GRÜNEN
Johannes Petersen, Stadtrat, Fraktion SPD

Stellvertretender Sachpreisrichter:
Jan von Lackum, berufsmäßiger Stadtrat, Stadt Schweinfurt (ständig anwesender Stellvertreter)

Sachverständige Berater
Alexander Förster, Geschäftsführer Stadt- und Wohnbau Schweinfurt GmbH SWG
Vertretung: Christan Bengl, Stadt- und Wohnbau Schweinfurt GmbH SWG
Thomas Kästner, Geschäftsführer Stadtwerke Schweinfurt GmbH
Claus Kiesel, Regierung von Unterfranken
Karin Sandeck, Architektin

Die Vorprüfung erfolgt gemäß Anlage VI zur RPW durch:
UmbauStadt PartGmbB
Vinzenz Dilcher, Matti Drechsel, Inga Grube

Wettbewerbssumme

Für Preise und Anerkennungen stehen 60.000 Euro netto zur Verfügung. Jedes Team erhält ein Bearbeitungshonorar in Höhe von 5.000,00 Euro netto, sofern eine prüffähige Wettbewerbsarbeit abgegeben wird.

Die restlichen 30.000,00 Euro werden als Preisgeld wie folgt aufgeteilt:
1. Preis: 15.000,00 Euro (50%)
2. Preis: 9.000,00 Euro (30%)
3. Preis: 6.000,00 Euro (20%)

Sofern mit Preisen bzw. mit Anerkennungen ausgezeichnete Wettbewerbsteilnehmer MwSt. abführen, wird ihnen diese anteilig vergütet. Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.

Wettbewerbsunterlagen

Folgende Unterlagen werden den Teilnehmern digital zur Verfügung gestellt:
 Kartengrundlage mit Eintragung von Höhenpunkten
 Luftbild
 Fotodokumentation
 Umgebungsmodell M. 1:1000
 Vordruck Verfassererklärung
 Baumkataster
 Städtebauliches Konzept Kessler Field (UmbauStadt)
 Immissionsschutzgutachten
 Geologisches Gutachten
 Standortsteckbrief „physische Klimarisiken“
 Auslobung Modellvorhaben des Experimentellen Wohnungsbaus „Klimaanpassung im Wohnungsbau“, Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, nachfolgende Phase 2

Information zur Datenerhebung

Alle bereitgestellten Unterlagen dürfen ausschließlich im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens verwendet werden. Sie dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und müssen nach dem Abschluss des Wettbewerbs gelöscht werden.

Wettbewerbsleistungen und Kennzeichnung

Alle Wettbewerbsleistungen sind rechts oben durch eine Kennzahl aus 6 verschiedenen arabischen Ziffern (1 cm hoch, 6 cm breit) zu kennzeichnen. Jeder Teilnehmende darf nur einen Entwurf einreichen. Varianten, auch die Abwandlung von Entwurfsteilen unter Beibehaltung der Gesamtlösung sind nicht zulässig. Nicht verlangte Leistungen werden von der Beurteilung ausgeschlossen und können in begründeten Einzelfällen zum Ausschluss der Arbeit führen.

Planformat

Für die Abgabe der genannten Leistungen wird einheitlich um das Blattformat DIN A0 gebeten. Bitte maximal x gerollte Blätter einreichen.

Wettbewerbsleistungen

Von den Teilnehmern werden folgende Wettbewerbsleistungen gewünscht:
 Schwarzplan, Maßstab 1:5.000
 Lageplan des Klimaquartiers mit Dachaufsichten M: 1:500
– Darstellung der Baukörper mit Geschossigkeit
– Darstellung der Freianlagen inkl. Erschließung
– Darstellung der Nutzungen
 2 Schnitte M 1:500, die genaue Lage der Schnitte sind entwurfsabhängig
 Räumliche Darstellung
Eine frei wählbare, das Konzept erläuternde skizzenhafte räumliche Darstellung in Größe maximal A3.
 Modell 1:1.000
 Erläuterungsbericht
Maximal 2 Din A4 Seiten

Der Bericht sollte unter anderem Erläuterungen zu folgenden Themen beinhalten:
– Durchlüftungsbahnen (städtebauliche Setzung)
– Maßnahmen der grünen/blauen/grauen Infrastruktur (Reduktion von Hitze, Regenwasserbewirtschaftung, Klimatisierung der Gebäude durch passive Maßnahmen)
– Energiekonzept auf Quartiersebene
 Verfassererklärung
in neutralem, undurchsichtigem, verschlossenem und mit der Kennzahl versehenem Umschlag
 Digitale Zusammenfassung der Wettbewerbsinhalte in Form einer Präsentation für die Preisgerichtssitzung. Genaue Informationen zu Form und Inhalt der Präsentation werden rechtzeitig bekannt gegeben.
 Digitale Unterlagen auf CD oder USB-Datenstick für die Vorprüfung
– Planzeichnungen im Format DWG oder DXF
– Abbildungen im Format PDF oder JPG
– Erläuterungsbericht im Format DOCX
– Kennzahlenberechnung im Format XLSX
– Abgabepläne als PDF mit 300 dpi Auflösung
Die einzelnen Dateien bitte wie folgt benennen: Erster Teil des Dateinamens ist die Kennzahl aus sechs verschiedenen arabischen Ziffern, danach folgt ein Unterstrich und anschließend der eigentliche Dateititel. (Beispiel: 123456_Lageplan.dwg)
Die Daten werden nach erfolgter Vorprüfung gelöscht.
 Prüfpläne
ein Satz der Abgabeblätter als Arbeitsunterlage für die Vorprüfung
 Verzeichnis der eingereichten Unterlagen

Termine

Tag der Auslobung ist der 29.04.2021 (Ausgabe der Unterlagen)

Ausgabe der Unterlagen

Die Teilnehmer erhalten am 29.04.2021 Zugang zu den Wettbewerbsunterlagen als Download unter www.umbaustadt.de/projekte/
Die Wettbewerbsunterlagen können nur auf diesem Weg abgerufen werden; eine Zusendung per Post erfolgt nicht.

Rückfragen / Kolloquium

Rückfragen können per E-Mail an schweinfurt@umbaustadt.de bis zum 13.05.2021 gestellt werden.
Am 20.05.2021 veranstaltet die Ausloberin ein Kolloquium. Das Protokoll des Kolloquiums mit der Beantwortung der Rückfragen wird allen am Verfahren Beteiligten per E-Mail zur Verfügung gestellt. Es wird Bestandteil der Auslobung.

Rückfragenkolloquium (Digital)
Zeit: 20.05.2021 um xx:00 Uhr
Ort: XX, XXXXX Schweinfurt

Einlieferungstermin

Einlieferungstermin für die Planunterlagen ist der 02.07.2021.
Spätestens an diesem Tag ist die Wettbewerbsarbeit einzureichen. Bis 16:00 Uhr kann der Entwurf beim Büro UmbauStadt abgeliefert oder an folgende Postadresse aufgegeben werden:
UmbauStadt PartGmbB
Cranachstraße 12
99423 Weimar

Als Zeitpunkt der Ablieferung gilt im Falle der Einlieferung per Post, Bahn oder anderen Transportunternehmen, das auf dem Einlieferungsschein angegebene Datum, unabhängig von der Uhrzeit. Bei Ablieferung bei der Ausloberin gilt die auf der Empfangsbestätigung vermerkte Zeitangabe. Der Teilnehmer hat in jedem Fall dafür zu sorgen, dass er/sie den Nachweis über die rechtzeitige Einlieferung führen kann. Da ein Tagesstempel auf dem (Post-)Versandgut ein späteres Datum aufweisen kann, ist der Einlieferungsschein maßgebend. Einlieferungsbelege sind daher bis zum Abschluss des Verfahrens aufzubewahren und auf Anforderung vorzulegen. In jedem Fall werden Arbeiten vorbehaltlich des späteren Nachweises der rechtzeitigen Einlieferung mitbeurteilt. Kann dieser Nachweis nicht geführt werden, werden sie nachträglich ausgeschlossen. Zur Wahrung der Anonymität ist als Absender die Anschrift des Empfängers einzusetzen.

Das Versandrisiko liegt beim Teilnehmenden. In allen Fällen sind die Wettbewerbsbeiträge für den Empfänger porto- und zustellfrei einzusenden.

Preisgerichtssitzung

Das Preisgericht tagt am 22.07.2021. Das Ergebnis der Sitzung wird den Teilnehmer unter dem Vorbehalt der Prüfung der Teilnahmeberechtigung durch Übersendung des Protokolls über die Preisgerichtssitzung unverzüglich mitgeteilt und der Öffentlichkeit sobald als möglich bekannt gemacht.

Ausstellung

Die Ausstellung der eingereichten Arbeiten findet vom XX. bis zum XX. XX 2021 jeweils montags bis freitags im xx statt.

Terminübersicht

Ausgabe der Unterlagen 29.04.2021
Schlusstermin Rückfragen 13.05.2021
Kolloquium 20.05.2021
Rückfragenbeantwortung 26.05.2021
Abgabe 02.07.2021
Preisgerichtssitzung 22.07.2021
Ausstellungseröffnung XX.07.2021
Ausstellung im Anschluss
Zulassungen der Arbeiten, Voraussetzungen
Zur Beurteilung zugelassen werden alle Arbeiten,
 die den formalen Bedingungen entsprechen;
 in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen;
 termingerecht eingegangen sind;
 keinen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen.
Inhaltlich bindende Vorgaben, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt, werden nicht festgesetzt.
Über die Zulassung entscheidet das Preisgericht; die Entscheidungen, insbesondere über den Ausschluss von Arbeiten, sind zu protokollieren.

Weitere Bearbeitung und Urheberrecht

Beauftragung durch die Ausloberin
Die Ausloberin wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts dem ersten Preisträger des Wettbewerbs die für die Ausarbeitung des Wettbewerbsentwurfs zum städtebaulichen Entwurf notwendigen weiteren Planungsleistungen übertragen; dies sind die weiteren Planungsschritte für das Leistungsbild Städtebaulicher Entwurf. (vgl. Merkblatt 51 AKBW)

Darüber hinaus werden die 6 Wettbewerbsteilnehmer an einem weiteren vertiefenden Planungswettbewerb für ca. 100 Wohneinheiten im Rahmen des Modellvorhabens des Experimentellen Wohnungsbaus „Klimaanpassung im Wohnungsbau“ als gesetzte Teilnehmer beteiligt. Dieses Verfahren wird als Phase 2 bezeichnet.

Vergütung der weiteren Bearbeitung

Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.

Eigentum, Rücksendung, Haftung

Die eingereichten Unterlagen der mit Preisen ausgezeichneten Arbeiten werden Eigentum der Ausloberin. Nicht prämierte Arbeiten werden von der Ausloberin nur auf Anforderung der Teilnehmer, die innerhalb von vier Wochen nach Zugang des Protokolls eingegangen sein muss, zurückgesandt. Erfolgt keine Anforderung innerhalb dieser Frist, erklärt der Teilnehmer damit, auf sein Eigentum an der Wettbewerbsarbeit zu verzichten. Im Übrigen erfolgt eine Versendung durch die Ausloberin nur, wenn die Teilnehmer eine geeignete Verpackung mit abgegeben haben.

Urheberrechte, Nutzung

Bezüglich des Rechts zur Nutzung der Wettbewerbsarbeiten und des Urheberrechtsschutzes der Teilnehmer gilt § 8 Abs. 3 RPW.

Bekanntmachung des Ergebnisses und Ausstellung

Die Ausloberin wird das Ergebnis des Wettbewerbs unter dem Vorbehalt der Prüfung der Teilnahmeberechtigung den Teilnehmern durch Übersendung des Protokolls über die Preisgerichtssitzung unverzüglich mitteilen und der Öffentlichkeit sobald als möglich bekannt machen. Die Ausstellung der eingereichten Arbeiten findet vom XX.XX.2021 bis zum XX.XX.2021 im xx statt.

Prüfung

Die Entscheidungen des Preisgerichts in der Sache sind endgültig, sie unterliegen nicht der gerichtlichen Nachprüfung.

Bestätigung

Der vorstehenden Auslobung hat der Stadtrat von Schweinfurt in seiner Sitzung am 15.04.2021 zugestimmt.

TEIL 2: WETTBEWERBSAUFGABE

Inhalt
Vorbemerkung
1. Einleitung
2. Aufgabe
– Einführung
– Klimaquartier Kesslerfield
3. Situation
– Lage im Stadtgebiet
– Struktur, Typologie, Nutzung
4. Zielsetzung
Integriertes Gesamtkonzept
Handlungsfelder
– Bebauung
– Freiraum
– Wasser
– Energie
– Mobilität und Erschließung
– Wirtschaftlichkeit
5. Die Aufgabe kompakt

Vorbemerkung

Das Projekt „Klimaquartier Schweinfurt“ wird gegenwärtig in mehreren Phasen entwickelt. Grundlage für alle weiteren Planungen muss eine robuste städtebauliche Grundstruktur sein, die experimentell angelegt sein kann und den Umgang mit den Themen Klimaschutz und Klimaanpassung auf Quartiersebene thematisiert. Diese städtebauliche Grundstruktur wird im Rahmen des vorliegenden Wettbewerbsverfahrens gesucht. In der folgenden Beschreibung der Wettbewerbsaufgabe wird dies als Phase 1 bezeichnet.

Nach Abschluss der Phase 1 und Vorliegen der städtebaulichen Grundstruktur wird ein weiterer Wettbewerb ausgelobt, der sich mit der hochbaulichen Umsetzung eines ca. 2 ha großen Teilbereichs des Klimaquartiers auseinandersetzt. Dieser Wettbewerb wird als Phase 2 bezeichnet und stellt ein Modellvorhaben des Experimentellen Wohnungsbaus im Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr „Klimaanpassung im Wohnungsbau“ dar.

Einige Informationen in der vorliegenden Auslobung bilden bereits einen Vorgriff auf die Phase 2. Die teilweise sehr detaillierte Beschreibung der gewünschten späteren hochbaulichen Umsetzung dient lediglich als Hinweis. Eine Darstellung von Gebäudedetails ist im städtebaulichen Maßstab selbstverständlich nicht möglich.

1. Einleitung

Die Folgen des anthropogenen Klimawandels sind auch in Schweinfurt insbesondere am Baumbestand und der Zunahme an Extremwetterbedingungen spürbar und werden, je nach Höhe der zukünftigen weltweiten Emissionen, in den nächsten Jahrzehnten signifikante Auswirkungen haben. Bayern muss sich in Zukunft auf häufigere Extremwetterereignisse, wie z.B intensive und auch längere Hitzewellen, ausdauernde Trockenphasen sowie länger anhaltende Regenereignisse und Starkregen einstellen. Entsprechend muss bereits heute bei der städtebaulichen Setzung sowie bei Konstruktion und Gestaltung von Gebäuden und Freiräumen auf die sich verändernden äußeren Umstände reagiert und den Herausforderungen begegnet werden.

Darüber hinaus ist in den Zielen der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland klar definiert, dass der Gebäudebestand bis 2050 CO2-neutral sein muss. Neubauten sollten bereits heute nahezu emissionsneutral zu betreiben sein, um künftige energetische Sanierungskosten zu vermeiden. Die Risiken, die der Klimawandel mit sich bringt, sind elementar und können substanzgefährdend, sowohl für Gebäude als auch für Wohnungsunternehmen sein. Daher wird die Stadt Schweinfurt den Herausforderungen gerecht und lobt den Wettbewerb „Klimaquartier Schweinfurt“ aus. Dieser Wettbewerb erfolgt im Zusammenhang mit dem Modellvorhaben des Experimentellen Wohnungsbaus im Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr unter dem Titel „Klimaanpassung im Wohnungsbau, Bauen und leben mit dem Klimawandel – neue Anforderungen an Wohngebäude und Freiflächen“.

Ziel dieses Wettbewerbs ist es, den geplanten Wohnungsbau mit Klimaanpassungsstrategien sowie die Verminderung von Emissionen im Bau und Betrieb zu vereinen. Durch Maßnahmen in den drei Bereichen „Gebäude, Freiräume und Wasser“ soll ein ganzheitlicher Entwurf für ein klimaangepasstes Quartier entstehen.

Die vorliegende Wettbewerbsauslobung zielt auf einen städtebaulichen Entwurf, der Grundlage für die Bauleitplanung des Quartiers und weitere hochbauliche Planungen werden soll. Ein bereits vorhandener Bebauungsplan wird auf Grundlage der Wettbewerbsergebnisse überarbeitet. Thematisch spielt der Umgang mit Fragen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung eine zentrale Rolle. Räumlich stellt die Nähe zum künftigen Gelände der Landesgartenschau 2026 und die Rolle als Teilprojekt der übergeordneten städtebaulichen Konzeption „Grünes Band“ eine Besonderheit dar.

Der Wettbewerb für den städtebaulichen Entwurf dient u.a. auch der Vorbereitung eines Realisierungswettbewerbes für das Modellvorhaben des Experimentellen Wohnungsbaus im Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr „Klimaanpassung im Wohnungsbau“, der auf einer Teilfläche des „Klimaquartiers“ durchgeführt wird.

Erwartet werden städtebauliche Konzepte, die im Sinne der Aufgabenstellung experimentell angelegt sein können und den Umgang mit Klimaschutz und Klimaanpassung auf Quartiersebene thematisieren und für die folgenden Konzepte auf Gebäudeebene ermöglicht. Es wird bewusst auf einen umfangreichen Leistungskatalog verzichtet. Im Vordergrund steht ein starkes Konzept.

Landesgartenschau 2026

Die Ausrichtung der Bayerischen Landesgartenschau im Jahr 2026 rückt die Stadt Schweinfurt stark in das Licht der Öffentlichkeit. Der Bürgerpark auf dem Gelände der ehemaligen Ledward Barracks, in unmittelbarer Nachbarschaft zum künftigen Klimaquartier wird zentraler Ausstellungsort sein. Als Daueranlage bereichert der Bürgerpark anschließend die Stadt Schweinfurt als Naherholungsraum. Das Klimaquartier wird im Jahr der Landesgartenschau möglichst mit ersten realisierten Teilabschnitten bereits Teil der Ausstellung sein.

Grünes Band

Das „Grüne Band“ verbindet die Konversionsflächen mit der Innenstadt und dient gleichzeitig der Grünraumvernetzung und als Bewegungsraum für Fußgänger und Radfahrer. Es führt auf einer Gesamtlänge von ca. 3 km vom Main zum Gelände der Landesgartenschau 2026 sowie zu neuen Wohnbauflächen im Westen der Stadt, zu denen auch das Klimaquartier Kessler Field zählt. Entlang des Grünen Bandes werden in den nächsten Jahren mehrere Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung durchgeführt.
Das Projekt „Grünes Band“ befindet sich gegenwärtig in der Konzeptionsphase. Konkrete Planungen sind in Vorbereitung. Ein Teil des Klimaquartiers wird zum westlichen Auftakt des Grünen Bandes und ist Gegenstand der vorliegenden Wettbewerbsaufgabe.

Klimaquartier

Als Klimaquartier wird ein ca. 8,2 ha großer Teilbereich des Kessler Fields bezeichnet. Hier hat sich die Stadt Schweinfurt zum Ziel gesetzt, ein Quartier zu entwickeln, das unterschiedlichste Ansätze und vielfältige Möglichkeiten für Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen sowohl an Gebäuden wie auch in Freiräumen experimentell untersucht.

Die Ergebnisse dieses Wettbewerbs (Phase 1) dienen anschließend als Pflichtenheft für die nachfolgenden Objektplanungen (Phase 2).

Modellvorhaben des Experimentellen Wohnungsbaus (Phase 2)

Die Stadt Schweinfurt wurde mit Teilen des Klimaquartiers für das vom Bayerischen Staatsministerium ausgelobte Modellvorhaben des Experimentellen Wohnungsbaus als Modellkommune ausgewählt. Bis zur Landesgartenschau 2026 soll auf dem Wettbewerbsgelände eine Teilfläche von ca. 2 ha bereits mit geförderten und freifinanzierten Mietwohnungen als Musterwohnungen fertiggestellt sein und einer breiten Öffentlichkeit präsentiert werden können. Für diese Maßnahme erfolgt im Anschluss an die vorliegende Auslobung ein separates Verfahren (Phase 2).

2. Aufgabe

2.1 Einführung

Die Stadt Schweinfurt am Main ist mit ca. 53.000 Einwohnern die drittgrößte Stadt im Regierungsbezirk Unterfranken und Oberzentrum der Region Main-Rhön. Neben dem bisherigen Wirtschaftsschwerpunkt Industrie und Produktion haben sich in den letzten Jahren zunehmend auch Dienstleistung und Gewerbe sowie Bildung, Forschung, Tourismus und Kultur entwickelt.

Entstehung des Militärstandortes Schweinfurt

Ab dem Jahr 1934 wurde in Schweinfurt mit der Errichtung militärischer Anlagen begonnen. Aus dieser Zeit sind ein Fliegerhorst (heute Conn Barracks) und eine Panzerkaserne (heute Ledward Barracks) erhalten. Mit dem Wiederaufbau nach dem Zweiten Weltkrieg und der Besatzung durch die amerikanischen Streitkräfte entwickelten sich weitere neue Strukturen. Im Jahr 1953 wurde für militärische Familien die Wohnsiedlung Askren Manor errichtet. 1954 wurden mit der Heeresstraße die außerhalb gelegenen Übungsplätze angebunden. Ab 1987 wurden die Wohnsiedlung Yorktown Village inklusive dem angrenzenden Kessler Field errichtet.

Konversion

Die jahrzehntelange Tradition als Militärstandort ging mit dem Abzug der US-Streitkräfte im Herbst 2014 zu Ende. Die militärischen Liegenschaften werden nun überplant und neuen Nutzungen zugeführt. Planungs- und Entscheidungsgrundlage hierfür ist die aktuelle Fortschreibung des Integrierten Städtebauliches Entwicklungskonzept ISEK 2017.

Sichtbare erste Schritte im Rahmen des Transformationsprozesses sind der Umbau der ehemaligen amerikanischen Wohnsiedlung Askren Manor zum neuen Stadtteil Bellevue, der Bau eines ersten Hochschulgebäudes des künftigen Hochschulcampus auf dem ehemaligen Gelände der Ledward Barracks, der Bau der Carus-Allee als Nationales Projekt des Städtebaus, der Verkauf der Wohngebäude in Yorktown Village an Einzeleigentümer, sowie die Planung in Kessler Field Nord für ein Wohngebiet für parzellengebundenes Wohnen.

Aktuelle Planungen bestehen in Verbindung mit dem Grünen Band mit der Ausrichtung der LGS in 2026 und der Entwicklung des Klimaquartiers Kessler Field Süd. Den Vorhaben gemeinsam ist die Ausrichtung auf Maßnahmen im Umgang mit dem Klimawandel.

Klimawandel

Das Klima ändert sich. In der jüngeren Vergangenheit haben die signifikante Zunahme der Jahresmitteltemperaturen, Starkregenereignisse und Dürreperioden den Klimawandel auch in unseren Breiten deutlich gemacht; mit weiteren Veränderungen in der Zukunft muss gerechnet werden.

Die beiden wesentlichen Handlungsfelder der Klimapolitik sind Klimaschutz und die Klimaanpassung. Klimaschutz verfolgt das Ziel, die Emission von Treibhausgasen zu verringern und damit den Klimawandel zu verlangsamen. Klimaanpassung steht für den proaktiven Umgang mit den Auswirkungen des Klimawandels, soll Menschen und Infrastrukturen darauf vorbereiten und vor den Folgen schützen.

Herausforderungen für Stadt- und Gebäudeplanung

Für die Lebensqualität und für das Bauen bringt der Klimawandel besondere Herausforderungen mit sich. Je nach Größe der bebauten Gebiete, ihrer baulichen Dichte und der Gestaltung ihrer Freiflächen wirkt sich der Klimawandel unterschiedlich aus. Wesentliche Einflussmöglichkeiten beim Umgang damit bestehen bereits auf der städtebaulichen Ebene. Besonders in dicht bebauten, urbanen Bereichen stellen die klimatischen Veränderungen hohe Belastungen für Gesundheit und Wohlbefinden der Menschen ebenso wie für die Natur in der Stadt dar. Im Quartier wirken sich beispielsweise Hitzeinseln und die Zunahme der Hitzetage auf die menschliche Gesundheit aus. Insbesondere die fehlende Abkühlung während der Nacht beeinträchtigt die körperliche Regeneration. Deshalb sind klimaangepasste städtebauliche Strukturen, die Umsetzung einer angepassten Dichte und Bauweise, das Freihalten von Frischluftschneisen und die Vermeidung von Wärmeinseln, die Berücksichtigung des natürlichen Wasserhaushalts sowie die Erhaltung bzw. Schaffung von Frei- und Grünflächen von besonderer Bedeutung.

Auf der Objektebene gilt es, eine Überhitzung innerhalb der Wohngebäude zu vermeiden und eine hohe Aufenthaltsqualität in den Wohnungen zu gewährleisten. Die neuen Niederschlagsmuster wie Starkregenereignisse sind bei der Planung ebenso zu berücksichtigen, um Überschwemmungen und Gebäudeschäden möglichst zu verhindern, aber auch mit Blick auf Bewässerung oder Versickerung. (Auszüge aus der Auslobung zum Modellvorhaben des Experimentellen Wohnungsbaus, StMB, 2019)

2.2 Klimaquartier Kessler Field

Das Klimaquartier Kessler Field Süd als Endpunkt des Grünen Bands soll in Zukunft ein durchmischtes urbanes Quartier mit unterschiedlichen Wohnangeboten und teilweise gewerblichen Nutzungen werden. Ziel ist es, ein 8,2 ha großes Stück Stadt zu entwickeln, das einen integrierten Ansatz möglicher Klimaanpassungsmaßnahmen am Gebäude, wie auch im umgebenden Freiraum modellhaft zeigt. Der städtebauliche Entwurf bildet eine robuste Grundstruktur, die mit differenzierten Gebäudeentwürfen gefüllt werden kann und eine Klimaanpassungsstrategie bereits auf städtebaulicher Ebene beinhaltet.

Es werden modellhaft integrierte Lösungen gesucht, welche Wohnen, Freiraum, Mobilität sowie die Energie-, Wärme- und Wasserversorgung auf Quartiers- und Gebäudeebene zusammen denken. Unterschiedliche Gebäudetypologien sind im Projektgebiet möglich und erwünscht. Die Bebauung und Begrünung des Quartiers beeinflussen sowohl das städtische Klima als auch das Mikroklima vor Ort. Es ist im Rahmen des Wettbewerbs eine geeignete städtebauliche Konfiguration zu finden, welche eine gute Durchlüftung unter Beachtung von Frischluftschneisen ermöglicht. Die Wahl der Materialität und Oberflächenbeschaffenheit beeinflusst die Überhitzung eines Quartiers bei Tag und die Wärmespeicherung bei Nacht.

3. Situation

3.1 Lage im Stadtgebiet

Stadtstrukturell befindet sich das Kessler Field gegenwärtig in einer Randlage, ca. 2,5 km von der Innenstadt entfernt im nordwestlichen Stadtteil. Durch umfangreiche Transformationsprozesse der Konversionsflächen und neue Wohnbauprojekte im Umfeld, rückt das Kessler Field jedoch zunehmend in den Kontext der Stadt. Die unmittelbare Nähe zum künftigen Bürgerpark auf dem Gelände der Ledward Barracks (LGS 2026) stellt eine hohe Lagegunst dar.

Anbindung

Das künftige Klimaquartier Kessler Field Süd wird von der Niederwerrner Straße über den Kasernenweg, die Heeresstraße und die Willi-Kaidel-Straße erschlossen. Künftig wird es eine Fahrradanbindung an die Innenstadt über die Carus-Allee und das Grüne Band geben. An den ÖPNV ist das Quartier gegenwärtig noch unzureichend angeschlossen. Dies wird sich mit der schrittweisen Entwicklung im Bereich der Konversionsflächen ändern. Die Heeresstraße wird in verändertem Ausbau zukünftig der Erschließung weiterer Wohnbauflächen im Nord-Westen der Stadt dienen.

Nachbarschaft

Nördlich des Wettbewerbsgebiets ist per Stadtratsbeschluss ein ruhiges, allgemeines Wohngebiet geplant, welches Angebote für das parzellengebundene Eigentumswohnen in Form von Einzel-, Doppelund Reihenhäusern ermöglicht und an das bestehende Wohngebiet „Yorktown Village“ anschließt. Es sollen dort ca. 60 Wohneinheiten mit insgesamt ca. 10.000 m² Bruttogeschossfläche auf zwei bis drei Geschossen errichtet werden. Jede Einheit verfügt über ein ca. 400-500m² großes Privatgrundstück.

Westlich beginnt das Gewerbegebiet Hainig. Direkter Nachbar auf dieser Seite ist der Schützenverein „Bürgerliche Schützengesellschaft Schweinfurt“. Das Vereinsgelände bietet Schussbahnen in der Halle
und im Freien. Im Süden befindet sich das Willy-Sachs-Stadion. Es hat eine Kapazität von 15.060 Zuschauern, davon 860 überdachte Sitzplätze. Das von Paul Bonatz entworfene Stadion wurde 1936 eröffnet und steht unter Denkmalschutz. Für die Stadionnutzung müssen im Wettbewerbsgebiet 125 Stellplätze nachgewiesen werden. Dabei kann von einer Mehrfachnutzung außerhalb der Belegzeiten ausgegangen werden. Die Lage der Stellplätze sollte einen Bezug zum nördlichen Stadioneingang aufweisen.

Im Bereich der ehemaligen Ledward Barracks schließt weiter östlich die Hauptausstellungsfläche der Landegartenschau 2026 mit einem Bürgerpark an. Darüber hinaus wird es hier künftig einen eigenen Standort der Fachhochschule Würzburg-Schweinfurt mit Lehr- und Wohngebäuden geben. Die Carus-Allee als nationales Projekt des Städtebaus durchzieht die ehemaligen Ledward Barracks in west-östlicher Richtung.

3.2 Struktur, Typologie, Nutzung

Das Wettbewerbsgebiet ist gegenwärtig geprägt durch die ehemalige Nutzung als Sportgelände, sowie die sicherheitstechnische Abschirmung durch komplexe Erschließungsanlagen. Inwieweit Fragmente der ehemaligen Nutzung sichtbar bleiben, z.B. der ehemalige Kontrollpunkt, bleibt den Wettbewerbsteilnehmern überlassen. Zwei bestehende, bereits umgenutzte Gebäude sollen erhalten werden. Im ehemaligen Fitness-Center hat sich seit 2019 mit der DDC-Factory ein wichtiger Ort der Kreativszene Schweinfurts etabliert. Sie bietet Raum für zahlreiche Projekte, die sich mit Tanz und Streetart in unterschiedlichsten Facetten beschäftigen. In der ehemaligen Bowlingbahn ist seit 2018 das next.level therapie- und trainingszentrum beheimatet.

Der bestehende Reitverein ist insolvent, die Liegenschaften werden aufgegeben und stehen nach Abbruch der Gebäude zur Überplanung zur Verfügung. Das Gelände hat in Nord-Süd-Richtung einen Höhenunterschied von knapp 10 Metern, der sich insbesondere in einem Höhensprung am nördlichen Rand des Wettbewerbsgebiets zeigt. Die Vegetation ist karg. Bestandsbäume existieren im Umfeld des ehemaligen Reitvereins. Eine Fernwärmeleitung durchzieht das Gelände. Die Freihaltung der Trasse muss gewährleistet bleiben. Der genaue Verlauf ist den Anlagen zu entnehmen.

4. Zielsetzung

4.1 Integriertes Gesamtkonzept (Leitbild)

Die Aufgabe beinhaltet das Zusammenführen vielschichtiger funktionaler, ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Anforderungen. Hierfür werden integrative modellhafte Bespiele gesucht. Erwartet werden praktische, einfache, aber wirksame Lösungen
 zur Anpassung der Gebäude und Freianlagen an Extremereignisse wie Hitze, Trockenheit, Starkregen und Sturm
 für vielfältige Nutzbarkeit mit hoher Aufenthaltsqualität und Schaffung strukturreicher Lebensräume
 mit nachvollziehbarer und verständlicher Gestaltung für hohe Nutzerakzeptanz
 mit schnell durchführbaren und dauerhaft wirtschaftlichen Maßnahmen (Nachhaltigkeit)

4.2 Handlungsfelder

Anforderungen an die Gebäude auf der Quartiersebene Ziel der Umsetzung von klimagerechten baulichen Maßnahmen im Wohnungsbau ist u.a. die Herstellung einer hohen Wohn- und Aufenthaltsqualität in und am Gebäude. Dabei ist darauf zu achten, Ziele soweit möglich durch passive Maßnahme zu erreichen, d.h. mit einem kleinstmöglichen Einsatz an Gebäudetechnik.

Wesentliche Ziele, die in der nachfolgenden Phase 2 vertieft werden sollen, sind eine ausreichende Belüftung und angenehme Temperaturverhältnisse in den Wohnungen, was durch die Orientierung der Räume, die Berücksichtigung der Durchlüftungsmöglichkeiten (vor allem nachts) und durch Maßnahmen zur Verschattung beeinflusst werden kann.

Um zukünftigem Hitzestress vorzubeugen, ist besonderer Wert auf den sommerlichen Wärmeschutz zu legen. Ein effektives Sonnenschutzkonzept und ein energetisch hochwertiger Wärmeschutz sind notwendig um den Kühlbedarf im Sommer zu minimieren. Eine Reduzierung von versiegelten Flächen (u.a. Stellplatzflächen) und eine maximale Begrünung schützt vor Überhitzung und verringert bei Starkregen den Oberflächenabfluss. Dachflächen sollen als Retentionsflächen dienen und möglichst als begrünte Flachdächer ausgebildet werden. Dachbegrünungen speichern mit einem Pflanzsubstrat ab 20 cm wirkungsvoll Niederschlagswasser. PV-Anlagen können kleinteilig im Zusammenhang mit dem Gebäudekonzept oder großflächig an dafür geeigneten Orten vorgesehen werden.

Gesucht wird eine robuste städtebauliche Grundstruktur, die mit differenzierten Gebäudeentwürfen gefüllt werden kann. Dabei sind unterschiedliche Gebäudetypologien möglich und erwünscht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Umsetzung des Städtebaulichen Konzepts durch unterschiedliche Bauherren angestrebt wird. Die Dimensionierung der Baukörper muss auch Konstruktionen mit stärkeren Wandaufbauten zulassen. Es soll eine für den Standort angemessene Dichte entstehen. Vorgegeben ist ein Orientierungswert von insgesamt 30.000 m2 BGF zur Unterbringung im Wettbewerbsgebiet.Darin nicht enthalten sind die Flächen der Bestandsgebäude.

Gebäudebegrünung

Die Begrünung eines Gebäudes zieht eine Vielzahl positiver Effekte nach sich. Dies betrifft sowohl Begrünungen der Fassade wie auch des Daches. Bekannt sind die Effekte Regenwasserrückhaltung, Schutz der Gebäudehülle, Kühlung und Luftbefeuchtung, Dämmung, CO2-Einsparung, Förderung der Biodiversität, Feinstaubfilterung, Lärmschutz, Verschattung sowie die Sauerstoffproduktion. Nicht zuletzt ist die soziale Wirkung von Grün ein ebenso wichtiger positiver Effekt. Ein erhöhter Grünanteil in Städten, auch der an Gebäuden, steigert die Lebensqualität der Anwohner. Erwartet werden städtebauliche Konzepte, die eine Gebäudebegrünung als integralen Bestandteil der späteren Architekturkonzepte verstehen.

Wohnqualitäten

Ziel ist es, im Klimaquartier hohe Qualitäten innerhalb wie außerhalb der Wohnung zu erreichen. Bereits im Städtebaulichen Entwurf soll die Qualität auf Wohnungsebene mitgedacht werden. Dies betreffen insbesondere die Dimensionierung und Ausrichtung der Baukörper. Als Wohnungsgrößen wird an ein Spektrum von kleinen kompakten Wohnungen bis hin zu großen Wohneinheiten für Familien oder Wohngemeinschaften gedacht. Die Größen können von ca. 30 m2 bis ca. 200 m2 variieren. Als grober Richtwert, auch für die Ermittlung der notwendigen Stellplätze, kann von einer angestrebten Zahl von insgesamt ca. 200 – 250 Wohneinheiten ausgegangen werden.

Immissionsschutz

Eine besondere immissionsschutzrechtliche Herausforderung stellt der Umgang mit dem benachbarten Schützenverein und dem Stadion dar. Erwartet werden Lösungsvorschläge, die dem Problem möglichst ohne aufwändige bauliche Maßnahmen begegnen.

Milieu

Entstehen werden sowohl Wohnungen im staatlich geförderten Wohnungsbau, wie auch Bauträgermodelle oder Baugruppenmodelle. Gewünscht ist ein gemischtes Quartier, das auch durch die Integration von 20% gewerblicher Nutzung ein gewisses Maß an Urbanität entwickeln soll. Angestrebt wird die Unterbringung von kleineren Angeboten der Nahversorgung in Form eines Bäckers o.ä.

Besondere Anforderungen an das Wohnumfeld, die Grün- und Freiflächen

Die Potenziale der Klimaanpassung bei Grün- und Freiflächen beginnen auf Quartiersebene und reichen bis ins unmittelbare Wohnumfeld. Neben dem Ziel multifunktionaler Flächen mit hoher Aufenthaltsqualität sollte bei geeigneten Standorten mit einem größeren Planungsumgriff eine räumliche und funktionale Vernetzung und Optimierung von Grün-, Frei- und Wasserflächen angestrebt werden. Dabei wird insbesondere auf eine Anbindung an die übergeordnete Freiraumverbindung „Grünes Band“ hingewiesen.

Ausreichend dimensionierte und möglichst klimaresilient angelegte Grünflächen und eine Reduzierung der versiegelten Flächen tragen dazu bei, die Bildung von Hitzeinseln zu vermeiden. Die Quartiere sollen auch auf Extremereignisse der veränderten Niederschlagsmuster vorbereitet werden.

Grünräume sollen nach Möglichkeit in einem zusammenhängenden Konzept geplant werden und eine hohe Aufenthaltsqualität, sozialen Mehrwert und Nutzungsvielfalt aufweisen. Die Begrünung soll mit vielfältiger und klimatoleranter Bepflanzung erfolgen. Dabei sind möglichst viele Großbäume (insbesondere sog. Stadtklimabaumarten) aufgrund ihrer positiven Wirkung für das urbane Mikroklima vorzusehen. Bei der Gestaltung der Freiflächen ist besonderes Augenmerk auf Biodiversität und eine vielfältige Begrünung mit klimaangepassten Bäumen und Pflanzen zu legen.

Bestehendes Grün ist in die Planung zu integrieren und fortzuführen. Für die Pflanzungen sind ausreichend Wurzelräume (Hinweis: pro Großbaum mind. 24m² spartenfreie Durchwurzelungsfläche, mittlere/ kleinere Bäume mind. 12 m²) für gute Wachstumsbedingungen vorzusehen und darauf zu achten, dass kein Konflikt mit weiteren Infrastrukturen (u.a. Feuerwehrzufahrt, Versorgungslinien, Baugruben) entsteht. Stellplatz- und Erschließungsflächen sind flächensparend anzuordnen und mit einem möglichst geringen Versiegelungsgrad zu planen. Eine Verlagerung von Stellplätzen in Tiefgaragen ist ökologisch und wirtschaftlich zu prüfen und mit einer ausreichenden Erdüberdeckung einzuplanen.

Die Freiraumgestaltung des Klimaquartiers soll die Vielfalt der Möglichkeiten im Zusammenspiel privater, gemeinschaftlicher und öffentlicher, grüner und urbaner Freiräume abbilden und optimal mit der Architektur der Gebäude korrelieren. Entstehen können private Gärten, die einzelnen Wohnungen zugeordnete sind, Gartenparzellen die keiner Wohnung unmittelbar zugeordnet sind, Gemeinschaftsgärten, ein Spielplatz, sowie unterschiedliche Treffpunkte. Innovative Ansätze könnten beispielsweise im Bereich mobile Pflanzanlagen, begrünter Schall- und Sichtschutz, Bepflanzung und Entwässerung, Mehrwert durch Fassadenbegrünung, innovative Balkonbegrünung, Abfallverwertung und Nährstoffkreisläufe, Lebensmittelanbau im urbanen Kontext, Dachbegrünung, Urban Gardening, Dachgärten präsentiert werden.

Die bereits bestehende Carusallee, sowie die künftige Fläche der Landesgartenschau 2026 bieten in unmittelbarer Nähe zum Klimaquartier einen großen Mehrwert für Freiraumversorgung, Spielangebote und Naherholung. Dem Übergang vom Klimaquartier zum Bürgerpark (Fläche der Landesgartenschau) gilt es in diesem Zusammenhang, auch im Sinne einer Freiraumvernetzung eine besondere Bedeutung beizumessen.

Wasser

Wassermanagement

Ein wichtiger Baustein des klimagerechten Bauens ist das Regenwassermanagement vor Ort. Ziel einer wassersensiblen Siedlungsentwicklung ist es, dem natürlichen lokalen Wasserhaushalt möglichst nahe zu kommen. Dafür wird es angestrebt, die Flächenversiegelung auf ein Mindestmaß zu reduzieren und den Abfluss versiegelter Flächen weitestgehend zu minimieren. Dies erfordert Konzepte, die darauf abzielen, vorrangig nach lokalen Lösungen für Versickerung, Verdunstung, Nutzung sowie Speicherung und gedrosselter Ableitung von Niederschlagswasser zu suchen. Dabei muss die örtliche Besonderheit, der Lage im Bereich der Fränkischen Trockenplatte berücksichtigt werden, sowie die Beschaffenheit des Bodens (siehe Gutachten).

Durch die Versickerung von Niederschlagswasser kann dem Boden seine natürliche Funktion als Bestandteil des lokalen Wasserhauhalts zurückgeben und die Grundwasserneubildung gefördert werden. Hinsichtlich zunehmender Hitzeperioden sind Systeme zur Speicherung von anfallendem Regenwasser zur Versorgung der Bepflanzung und/ oder zur Steigerung der Verdunstungsleistung anzustreben. Durch die Verdunstungskühlung kann zudem eine deutliche Reduzierung der Umgebungstemperatur erzielt werden. Weitere Ziele sind die Stoffeinträge in die Gewässer zu reduzieren und die Entwässerungssicherheit (Überflutungsschutz) zu gewährleisten.

Durch eine multifunktionale Flächennutzung soll es möglich sein, Freiflächen (z. B. öffentliche Plätze, Sportanlagen, Spielplätze etc.) im Fall eines Starkregens für kurze Zeit gezielt zu fluten. Durch den Wasserrückhalt auf der multifunktional genutzten Fläche sollen Schäden, beispielsweise im Bereich von Gebäuden, vermieden werden.

Um den Verbrauch von hochwertigem Trinkwasser zu senken und den Abwasseranfall zu reduzieren bzw. zu minimieren, ist eine Nutzung von gefiltertem Regen- und aufbereitetem Grauwasser anzustreben.

Energie

Die Entwicklung des Klimaquartiers sollte auch bezüglich der Energieversorgung als Chance begriffen werden, mit zukunftsweisenden Alternativen zu experimentieren und im Rahmen der Landesgartenschau 2026 vorbildhafte, klimafreundliche Konzepte zu präsentieren. Die im Wettbewerbsgebiet anliegende Fernwärme bietet eine gute Voraussetzung für eine klimabewusste Wärmeversorgung. Die Produktion regenerativer Energien (durch Photovoltaik oder Solarthermie) kann einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Hierbei ist jedoch darauf zu achten, dass der Einsatz dieser Technologie u.U. in Konkurrenz zur Begrünung von Flächen am Gebäude steht.Erwünscht sind vielfältige und innovative Beiträge zur klimabewussten Energiegewinnung.

Mobilität und Erschließung

Es gilt, ein Mobilitätskonzept zu entwickeln, das Alternativen zum herkömmlichen Stellplatzschlüssel abbildet. Die Vermeidung von unnötigem Verkehr und die Reduzierung der Verkehrsflächen, Verkehrsberuhigung auf schmalen Wohnstraßen, die Bündelung der Stellplätze in einer Quartiersgarage/bzw. außerhalb, Geringhalten der versiegelten Flächen können mögliche Ansätze sein. Die Alternativen zum privaten PKW müssen gestärkt werden durch gute Anbindung an den ÖPNV, großzügige und sichere Abstellanlagen für Fahrräder, sowie angenehme Fußwege.

Im Klimaquartier ist zunächst von einem Stellplatzschlüssel von 0,5 Stellplätze je Wohneinheit auszugehen. Gesucht werden jedoch Stellplatzlösungen, die anpassungsfähig an sich änderndes Mobilitätsverhalten sind.

Schweinfurt ist eine Stadt mit Tradition in der Kugellagerindustrie. Zahlreiche große Unternehmen sind Zulieferer der Automobilindustrie. Es besteht daher die Möglichkeit, in Schweinfurt Forschungskooperationen mit Industriepartnern zu entwickeln, die sich besonders mit Mobilitätsfragen befassen.

Die PKW-Erschließung des künftigen Klimaquartiers kann sinnvollerweise nur über die Willi-Kaidel-Straße erfolgen. Hierbei ist zu beachten, dass für die Knotenpunktausbildung Willi-Kaidel-Straße / Heeresstraße eine neue, einfachere Lösung angestrebt wird. Innerhalb des Klimaquartiers wird eine autoarme Ausbildung angestrebt. Die Erreichbarkeit der Wohnungen für Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge muss gewährleistet sein.

Denkbar ist die Errichtung von Quartiersgaragen in Verbindung mit Ladeinfrastruktur am Rand des Wettbewerbsgebiets.

Im Zusammenhang mit dem „Grünen Band“ ist eine attraktive Fahrradanbindung zu alltäglichen Zielen (Nahversorgung, Schulen, Kitas) gut vorstellbar. Aufgrund der relativ geringen Entfernungen und direkter Wege ins Zentrum („Grünes Band“) und zum Bahnhof (John-F.-Kennedy-Ring) bringt das Klimaquartier außerdem gute Voraussetzungen zur multimodalen Verknüpfung von Fahrrad und ÖPNV-/Bahnangeboten mit.

Wirtschaftlichkeit

In der ökonomischen Betrachtung sind Überlegungen anzustellen, in welcher Höhe sich Mehrausgaben im Bau durch geringere Aufwendungen im weiteren Lebenszyklus des Gebäudes vorteilhaft auswirken. Auch sind durch den Klimawandel verursachte physische Schäden und Instandsetzungskosten am Gebäude zu berücksichtigen. Die Wettbewerbsergebnisse sollen vor allem dazu dienen, künftigen Bewohnern im Rahmen annehmbarer Kosten ein lebenswertes und sicheres Zuhause zu bieten, das auch in Zukunft gesunde und angenehme Wohn- und Freiräume bietet, und gleichzeitig das ökologische Gleichgewicht positiv beeinflusst.

Die geforderten Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung dürfen in wirtschaftlicher Hinsicht keine erheblichen Mehraufwendungen darstellen. Da auch Gebäude im Bereich des sozial geförderten Wohnungsbaus entstehen sollen, gilt es, bereits die städtebauliche Grundstruktur auf eine wirtschaftlich tragfähige Umsetzung hin auszurichten.

Niedrige Kosten in Unterhalt und Betrieb der Gebäude können möglicherweise durch einfache Systeme, ohne hohen technischen Aufwand erreicht und durch flexibles Nutzerverhalten unterstützt werden (Low Tec).

5. Die Aufgabe kompakt

 Städtebaulicher Entwurf für ein gemischt genutztes Quartier mit 80% Anteil Wohnen und ca. 20% Anteil Gewerbe unter besonderer Berücksichtigung der Themen Klimaschutz und Klimaanpassung
 Integrative Planung und Wechselwirkung von grüner, blauer, grauer Struktur in Verbindung mit Ökonomie, Zusammenwirken Wohnen, Freiraum, Energie, Wasser, Mobilität und Steigerung der Biodiversität/Artenvielfalt
 Lösungsansätze im Umgang mit Hitze, Starkregen, Trockenheit, Sturm (Klimaanpassung) mit Berücksichtigung lokaler Besonderheiten (extreme Trockenheit, Bodenverhältnisse)
 Unterschiedliche Gebäudetypologien, überwiegend Geschosswohnungsbau
 Orientierungsgröße Bruttogeschossfläche: 30.000 m2 (ohne Bestandsgebäude)
 Wohnungsgrößen zwischen 30 m2 und 200 m2, Anzahl der WE ca. 200 – 250
 Keine Einschränkungen bei Gebäudehöhe
 Autoarmes Quartier mit alternativen Mobilitätsangeboten (Stellplatzschlüssel 0,5)
 Umgang mit den Schallemissionen von Schießanlage und Stadion
 Flachdächer begrünt auch in Verbindung mit PV-Anlagen

TEIL 3: RAUM- UND FLÄCHENPROGRAMM

 Orientierungsgröße Gesamtflächen 30.000 m² BGF
 Davon 80 % Wohnen, davon 30 % gefördert, 40 % frei finanzierte Miete, 30 % Eigentum
 Wohnungsgrößen zwischen 30 m2 und 200 m2, Anzahl der Wohneinheiten ca. 200 – 250.
 Davon 20 % Gewerbe, Flächengrößen zwischen 200 m² und 600 m²Stellplätze

Im Klimaquartier wird ein reduzierter Stellplatzschlüssel angestrebt. (Halbierung der Anforderung aus der aktuellen Stellplatzsatzung der Stadt Schweinfurt). Ziel ist es, Mobilitätskonzepte zu entwickeln, die dies ermöglichen. Insbesondere sollten auch Mehrfachnutzungen der Stellplätze Tag/Nacht, Wochentag/Wochenende untersucht werden.

Im vorliegenden Wettbewerb kann von folgenden Werten ausgegangen werden:
 0,5 Stellplätze je Wohneinheit (bei herkömmlicher Stellplatzgröße)
 ca. 65 Stellplätze für die gewerblichen Nutzungen (inkl. DDC Factory)
 125 KFZ-Stellplätze für gelegentliche Stadionnutzung mit räumlichem Bezug zum nördlichen Stadioneingang (Mehrfachnutzung außerhalb der Belegzeiten ist möglich)

Hinweis für nachfolgende Phase 2, erster Bauabschnitt:

Modellvorhaben des Experimenteller Wohnungsbaus gemäß Förderantragca. 110 WE Mietwohnungsbau, davon 55 WE freifinanziert, 55 WE gefördert

TEIL 4: BEURTEILUNGSKRITERIEN

 Übergeordnete Leitidee
 Städtebauliche und freiraumplanerische Qualität
 Funktionalität und Wohnungsmix
 Integration in den Stadt- und Landschaftsraum
 Nachhaltigkeit hinsichtlich Klimaresilienz, Umgang mit Wasser, Vegetation und sozialen Aspekten
 Wirtschaftlichkeit hinsichtlich der Erstellungs- und Unterhaltungskosten

Weitere spezifische Kriterien ergeben sich aus dem Vergleich der eingereichten Arbeiten.

Auf den Bildern:

* Das Wettbewerbsgebiet mit Umfeld

* Das „Grüne Band“, ein Stadtentwicklungsprojekt in Schweinfurt

* Der Lageplan des Gebietes

Bilder: Beschlussvorlage der Stadt Schweinfurt



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