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Rauchwarnmelderpflicht nun auch in Bestandsgebäuden: Regelung gilt ab 1. Januar 2018

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LANDKREIS SCHWEINFURT – Zum 1. Januar 2013 mussten in Neubauten alle Wohnungen die Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder überwacht werden.

Ab dem 1. Januar 2018 müssen nun alle Wohnungen – auch Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften oder Reihenhäuser – mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Eine Vernetzung von Rauchwarnmeldern ist nicht gefordert, jedoch kann diese im Einzelfalle auch sinnvoll sein.

Damit sollen aus der Sicht des Gesetzgebers und der Feuerwehren bei Bränden in Wohnungen die Brandtoten reduziert werden. „Bei der Auslösung eines Rauchwarnmelders bleibt in der Regel noch genügend Zeit, um einen Löschversuch zu unternehmen oder sich und die Familie selbst retten zu können“, sagt Kreisbrandrat Holger Strunk.

Es dürfen nur Rauchwarnmelder verwendet werden, die der DIN EN 14 604 entsprechen und eine CE-Kennzeichnung besitzen. Für Menschen, die den Alarm der Rauchwarnmelder nicht oder nur schlecht hören, können die Geräte mit Lichtsignalen und Rüttelkissen verbunden werden.

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Sollte bei einem Wohnungsbrand eine Person verletzt werden oder sie sogar zu Tode kommen und kein Rauchwarnmelder vorhanden gewesen sein, kann von den Ermittlungsbehörden sicherlich überprüft werden, ob beim Vorhandensein eines Rauchwarnmelders das Unglück vermeidbar gewesen wäre.

Für den Einbau ist der Eigentümer verantwortlich. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst. Es empfiehlt sich die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft des Rauchwarnmelders schriftlich zwischen den unmittelbaren Besitzern (Mieter) und dem Eigentümer (Vermieter) zu vereinbaren und zu dokumentieren.

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hat auf seiner Homepage unter www.stmi.bayern.de weitere Informationen zur Rauchwarnmelderpflicht veröffentlicht. Auch auf der Homepage des Landesfeuerwehrverbands (LFV) Bayern sind dazu Informationen abrufbar.

Die Rauchwarnmelderpflicht gilt nicht z.B. für Hotels, Pensionen usw., hier gelten gesonderte Vorschriften.

Info zum Kreisfeuerwehrverband Landkreis Schweinfurt und LFV Bayern:

Der Kreisfeuerwehrverband Landkreis Schweinfurt ist mit seinen 113 Feuerwehren und über 4000 aktiven ein Teil vom LFV Bayern. Der wiederum ist der stärkste Mitgliederverband innerhalb des Deutschen Feuerwehrverbandes. Der LFV Bayern vertritt insgesamt über 7.700 Feuerwehren mit deren insgesamt über 888.000 Mitgliedern in den Bayerischen Feuerwehren.

Davon allein 324.000 aktive Feuerwehrdienstleistende in den Freiwilligen Feuerwehren, Berufs-, Werks- und Betriebsfeuerwehren, darunter fast 315.000 ehrenamtliche Feuerwehrfrauen und -männer. In der Jugendfeuerwehr des LFV Bayern sind zusätzlich über 50.000 Jugendliche in über 5.000 Jugendgruppen organisiert.



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