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DGB Rechtsschutz erstreitet 3,3 Millionen Euro in Unterfranken für prozessierende Gewerkschaftsmitglieder

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UNTERFRANKEN – Dominik Sauerteig, Leiter des DGB Rechtsschutzes in Unterfranken, und DGB Regionsgeschäftsführer Frank Firsching (Foto) gaben beeindruckende Zahlen anlässlich ihrer Pressekonferenz zur Jahresbilanz 2017 der gewerkschaftlichen Prozessvertretung im Arbeits- und Sozialrecht in Würzburg bekannt.

So erstritt der DGB Rechtsschutz insgesamt 3,3 Mio. Euro in Unterfranken. Davon entfielen 2,5 Mio. Euro auf das Arbeitsrecht und 0,8 Mio. Euro auf das Sozialrecht in insgesamt 1630 Verfahren (1100 Arbeitsrecht, 530 Sozialrecht). Für Dominik Sauerteig sind die Zahlen Ausdruck wachsender Konfliktbereitschaft der Beschäftigten einerseits und bleibender Herrschaftsgebärden von Arbeitgebern andererseits: „Wir stellen fest, dass die Fallzahlen unserer Kündigungsschutzklagen trotz Hochkonjunktur und oft beklagtem Fachkräftemangel auf hohem Niveau verharren und Kündigungen wegen Krankheit zunehmen.“

Doch nicht nur Kündigungsschutzklagen beschäftigten den DGB Rechtsschutz. Auch Fälle, in denen die Arbeitnehmer klagen, weil die Lohnzahlungen nicht den im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbarte Summe erreichen, seien an der Tagesordnung. „Wir empfehlen allen Beschäftigten ihre erhaltenen Lohnzahlungen zu prüfen, um ausstehende Lohnbestandteile wie fehlendes Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, Schichtzulagen oder vereinbarte Prämien einfordern zu können. Denn insbesondere in Unternehmen ohne Betriebsrat und Tarifvertrag stellen wir vermehrt Betrügereien fest“, so Frank Firsching.

Während es im Arbeitsrecht um Konflikte zwischen den Beschäftigten und den Unternehmen geht, ist die Breite der Themen im Sozialrecht deutlich größer. Hier beschäftigt sich der DGB Rechtsschutz mit der gerichtlichen Interessensvertretung in Fragen der Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung. Ob es dabei um den Zugang zu Erwerbsminderungsrente, Krankenversicherungsbeiträge auf Versorgungsbezüge oder die Anerkennung von Pflegestufen oder Berufskrankheiten geht, in allen Fragen des Sozialrechts gibt es immer wieder gerichtlichen Klärungsbedarf, erläutert Sauerteig.

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Der Rechtsschutz im Arbeits- und Sozialrecht ist im Gewerkschaftsbeitrag der acht DGB- Mitgliedsgewerkschaften IG Metall, ver.di, IG BCE, IB BAU, NGG, EVG, GdP und GEW enthalten. Die rechtliche Vertretung aller Gewerkschaftsmitglieder ist in der DGB Rechtsschutz GmbH als Non-Profit-Organisation angelegt. Ihre Ursprünge gehen zurück bis ins Jahr 1886, als der Rechtschutzverein der Bergleute in Dortmund gegründet wurde.

In Unterfranken arbeiten 5 Juristen mit 4 Verwaltungsangestellten für die gerichtliche Vertretung von etwa 100.000 Gewerkschaftsmitgliedern an den Bürostandorten Würzburg und Aschaffenburg. Bundesweit ist die DGB Rechtsschutz GmbH die mit Abstand größte Kanzlei im Arbeits- und Sozialrecht für 6 Mio. Gewerkschaftsmitglieder.



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