NA OHNE Kategoriezuordnung

Verfahren eingestellt in Sachen Gebühren Sattler-Altlast: Betroffene Eigentümer müssen nicht für Streichung aus Altlastenkataster zahlen

SCHONUNGEN – Das Verfahren zur Kostenfestsetzung der Entlassungsbescheide aus dem Altlastenkataster für die Sattler-Altlast in Schonungen am 8. Mai 2018 vor dem Verwaltungsgericht Würzburg wurde eingestellt. Das heißt, die Eigentümer, die nach erfolgreicher Sanierung vom Landratsamt Schweinfurt im Herbst 2017 einen Bescheid über die Entlassung aus dem Altlastenkataster erhalten haben, müssen dafür keine Kosten tragen.

Wie im Grundvertrag vereinbart, hatte das Landratsamt Schweinfurt diese Entlassung mit Bescheid bestätigt. Der öffentlich-rechtliche Grundvertrag wurde 2007 zwischen den Eigentümern und dem Landratsamt Schweinfurt in Vertretung des Freistaats Bayern geschlossen. Diese Regelung hatte das Ziel, den betroffenen Grundstückseigentümern zur erfolgreichen Sanierung eine behördliche Bestätigung an die Hand zu geben, zum Beispiel für den Fall eines Grundstücksverkaufs.

Grundstückseigentümer aus dem ehemaligen Altlastgebiet hatten gegen die mit dem Bescheid verknüpfte Kostenforderung des Landratsamtes Schweinfurt geklagt. Das Landratsamt Schweinfurt wiederum sah sich nach dem Bayerischen Kostengesetz verpflichtet, entsprechende Gebühren zu erheben.

Bei der Verhandlung am 8. Mai ging es zunächst nur um eines der betroffenen Grundstücke. Das Verwaltungsgericht Würzburg wies in dieser darauf hin, dass das Altlastenkataster ein behördeninternes Instrument darstelle und es für die Aufnahme oder Entlassung trotz der Regelung im Grundvertrag keines Bescheides und damit auch keiner Kostenforderung bedürfe.

Hotel
Gaspreis
Muster

Daraufhin erklärte das Landratsamt Schweinfurt in der mündlichen Verhandlung, dass es nicht nur die Kostenfestsetzung in dem Bescheid, um den es am 8. Mai ging, aufhebt, sondern auch die in den übrigen beklagten Bescheiden.

Im Sinne der Gleichbehandlung aller Betroffenen hat das Landratsamt Schweinfurt in diesem besonderen Fall darüber hinaus entschieden, auch die Kostenfestsetzung in denjenigen Bescheiden aufzuheben, gegen die keine Klage erhoben worden war. Das Landratsamt wird den Eigentümern bereits bezahlte Gebühren zurückerstatten.

Foto: Archiv



Powered by 2fly4 Entertainment
Alle Angaben ohne Gewähr!
Fotos sind ggf. beispielhafte Symbolbilder!
Kommentare von Lesern stellen keinesfalls die Meinung der Redaktion dar!

Schreibe einen Kommentar

Pixel ALLE Seiten