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Beschleunigtes Verfahren: 36-jähriger Ladendieb wird zu einer Haftstrafe verurteilt

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SCHWEINFURT – Nur einen Tag nach seiner Festnahme ist am Mittwoch ein 36-jähriger Ladendieb zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der war bereits in der Vergangenheit mehrfach wegen gleichgelagerten Fällen in Erscheinung getreten und hatte zuletzt am Montag Kleidung aus einem Geschäft entwendet.

Am Montagvormittag entwendete der 36-Jährige aus einem Kaufhaus am Jägersbrunnen ein Kleidungsstück im Wert von knapp 55 Euro. Er entkam zunächst mit seiner Beute, wurde jedoch einen Tag später vom Kaufhausdetektiven wiedererkannt. Der Angestellte verständigte die Polizei. Beamte der Polizeiinspektion Schweinfurt nahmen den Ladendieb, der bei Polizei kein Unbekannter ist, vorläufig fest.

Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Schweinfurt blieb der Festgenommene über Nacht in Polizeigewahrsam. Er wurde am Mittwoch zur Hauptverhandlung beim Amtsgericht Schweinfurt vorgeführt. Der Richter verurteilte den jungen Mann mit deutscher und russischer Staatsangehörigkeit wegen Ladendiebstahls zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten ohne Bewährung. Nachdem das Urteil sofort rechtskräftig wurde, erfolgte die Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt noch am selben Tag.



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