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Landrat und OB: Mögliches ANKER-Zentrum darf Konversion nicht blockieren – Flächen der Conn Barracks sind enorm wichtig für wirtschaftliche Entwicklung der Region

SCHWEINFURT STADT UND LANDKREIS – Landrat Florian Töpper (Landkreis Schweinfurt) und Schweinfurts Oberbürgermeister Sebastian Remelé sehen die Aussagen des bayerischen Innenministers zu den geplanten ANKER-Zentren, in deren Zusammenhang auch Schweinfurt genannt wurde, äußerst kritisch.

Die Weiterentwicklung der Konversionsflächen darf auf keinen Fall durch ein mögliches ANKER-Zentrum verzögert oder gar blockiert werden, sind sich Landrat und OB einig. „Wir lehnen jede weitere Einschränkung ab. Die Konversionsflächen in Stadt und Landkreis sind enorm wichtig für die wirtschaftliche Entwicklung unserer Region“, so OB und Landrat.

Irritiert zeigen sich die beiden sowie auch Bürgermeisterin Bettina Bärmann (Niederwerrn) und Bürgermeister Oliver Brust (Geldersheim) auch über die aktuelle Informationspolitik. „Uns hat bislang keine formelle Anfrage zu diesem Thema erreicht. Man habe lediglich durch die Berichterstattung Kenntnis von den Überlegungen und Gedanken der bayerischen Staatsregierung, die die Region betreffen könnten, erlangt. „Wir erwarten, dass zuerst mit den und nicht über die betroffenen Kommunen gesprochen wird“, sagt Landrat Töpper.

Die Stadt Schweinfurt geht bezüglich der momentan noch in den Ledward Barracks angesiedelten Aufnahmeeinrichtung (AE) davon aus, dass an den getroffenen Vereinbarungen festgehalten wird. Sprich, dass der Mietvertrag mit der Regierung von Unterfranken, die die AE betreibt, spätestens im Jahr 2020 ausläuft. „Eine Verlängerung des Mietvertrages bzw. die Ansiedlung eines ANKER-Zentrums kommt für die Stadt Schweinfurt nicht in Frage. Sie würde einen nicht zumutbaren Rückschritt in Sachen Konversion und Stadtentwicklung bedeuten“, so Oberbürgermeister Sebastian Remelé. Darüber hinaus wäre die Ansiedlung eines ANKER-Zentrums von dem momentan bestehenden Mietvertrag mit dem Freistaat nicht gedeckt.

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Auf der Konversionsfläche Conn Barracks betreibt die Regierung von Unterfranken eine Gemeinschaftsunterkunft, auch ist der Ausbau weiterer Gebäude für den möglichen Betrieb einer Aufnahmeeinrichtung erfolgt. Die Bayerische Staatsregierung hat im Frühjahr 2016 in einer gemeinsamen Erklärung mit den Gemeinden Niederwerrn und Geldersheim sowie Stadt und Landkreis Schweinfurt im Gegenzug zugesichert, dass sie die vier kommunalen Gebietskörperschaften bei der Verkehrserschließung und dem Erwerb der nicht für die Aufnahmeeinrichtung benötigten Flächen unterstützt. Vereinbart wurde daneben auch, dass die Aufnahmeeinrichtung längstens bis zum Jahr 2025 betrieben wird.

Die beiden Gemeinden sowie Stadt und Landkreis Schweinfurt haben sich im Zweckverband Interkommunaler Gewerbepark Conn Barracks zusammengeschlossen. „Die vom Zweckverband beauftragte Machbarkeitsstudie hat im vergangenen Jahr gezeigt, dass die Entwicklung eines Gewerbeparks in den Conn Barracks grundsätzlich möglich ist“, sagt Landrat Töpper.

Laut Studie wäre ein Gewerbepark mit über 100 Hektar Baufläche möglich. In diesem stadtnahen Areal könnten so attraktive gewerbliche Flächen für Erweiterungen und Neuansiedlungen angeboten werden, ohne dass ein weiterer Verbrauch von landwirtschaftlich genutzten Flächen erfolgt.

Vor dem Hintergrund der starken Nachfrage nach Gewerbeflächen in Stadt und Landkreis Schweinfurt ist diese Perspektive von großer Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung der Region. „Die Stadt Schweinfurt ist aktuell eine der Städte mit der größten Wirtschaftskraft in Deutschland. Damit dies so bleibt, müssen wir unseren Unternehmen auch weiterhin attraktive Erweiterungsflächen anbieten können“, so OB Remelé.

Nach Auswertung der „Orientierenden Altlastenuntersuchung“, die von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben beauftragt wurde und die in den nächsten Monaten vorliegen soll, werden im Zweckverband Conn Barracks die Planungen für den Erwerb der Liegenschaft konkretisiert. Ein Erwerb der Flächen, die derzeit nicht für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern genutzt wird, soll dabei im Vordergrund stehen.

Eine Ansiedelung von Unternehmen in diesem Teilbereich erscheint im Laufe der nächsten fünf Jahre eine realistische Perspektive, wie Frank Deubner vom gemeinsamen Konversionszweckverband ausführt. Voraussetzung sei jedoch, dass eine Zufahrtsmöglichkeit in das Gelände ermöglicht wird und die Regelungen zu wichtigen Faktoren wie den Lärmemissionen nicht geändert werden, was bei einer möglichen Nutzung als ANKER-Zentrum nicht realisierbar wäre. „Die Vereinbarung aus dem Frühjahr 2016 ist Grundlage unserer Planungen zur Entwicklung der Conn Barracks. Weitere Einschränkungen durch den Betrieb eines ANKER-Zentrums würden einen Gewerbepark Conn Barracks erst nach dem Ende dieser Einrichtung zum 01.01.2026 ermöglichen“, so Frank Deubner.



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